Wir sind dabei:
Wir sind Kooperationspartner von:
Förderung durch:
Die Querschnittsarbeit des
Betreuungsvereins wird von der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit
und Soziales gefördert.
Jeder von uns kann durch Krankheit, Alter oder Behinderung in die Lage kommen, seine behördlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Rechtliche Betreuer*innen helfen als gesetzliche Vertreter*innen, dass Betroffene ein möglichst selbstständiges Leben führen können und ihre Versorgung gewährleistet ist. Der Wunsch und Wille des betreuten Menschen stehen im Vordergrund. Die rechtliche Betreuung bewirkt keine Entmündigung oder Geschäftsunfähigkeit und steht nicht über der betreuten Person.
Der Umfang der rechtlichen Betreuung wird je nach Bedarf des Betroffenen festgelegt.
Die sogenannten Aufgabenkreise können folgende Lebensbereiche betreffen:
Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen)
Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung)
Wohnungsangelegenheiten
Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr)
Behördenangelegenheiten (Antragstellungen)
Post- und Fernmeldeverkehr
Der Antrag auf eine rechtliche Betreuung erfolgt (schriftlich oder mündlich) beim zuständigen Betreuungsgericht. Die Betreuung kann vom Betroffenen selbst beantragt oder durch eine andere Person beim Gericht angeregt werden.
Wer kann als ehrenamtlicher Betreuer / ehrenamtliche Betreuerin bestellt werden?
Familienangehörige
Freund*innen
Partner*innen
Bürger*innen, die sich aus Interesse an ihren Mitmenschen dieser sehr persönlichen und verantwortungsvollen Aufgabe widmen möchten
Eigene bestehende Kenntnisse und Talente sinnvoll einsetzen
Wertschätzung und Anerkennung für das Engagement
eigene Entwicklungsmöglichkeiten durch regelmäßige Fortbildungsangebote
Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen über die wertvolle Tätigkeit
bestmögliche Unterstützung durch unseren Betreuungsverein, die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht
steuerfreie Aufwandspauschale (425 € pro Jahr und Betreuung)
kostenloser Versicherungsschutz durch das Land Berlin
Freude an der Arbeit mit Menschen
Einfühlungsvermögen
Organisationsfähigkeiten und Zuverlässigkeit
keine Scheu vor Behörden und Verwaltungen
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Einträge im Schuldnerverzeichnis)
keine Vorstrafen
Bereitschaft, sich über einen längeren Zeitraum auf das Ehrenamt einzulassen
Für dieses Ehrenamt werden keine fachlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Neben der rechtlichen Arbeit ist der persönliche Kontakt zu den Betreuten sehr wichtig. Wünsche der Betreuten werden gemeinsam besprochen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten umgesetzt.
Als anerkannter Betreuungsverein des Amtsgerichtsbezirkes Köpenick führen wir ehrenamtliche Betreuer*innen in ihre Arbeit ein, beraten und begleiten sie in ihrer Tätigkeit. Des Weiteren stehen wir mit laufenden Erfahrungsaustauschen und einem umfangreichen Angebot an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zur Seite.
Wenn Sie Interesse haben, eine Betreuung ehrenamtlich zu führen,
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie uns.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft.