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Rechtliche Betreuung als Ehrenamt

Jeder von uns kann durch Krankheit, Alter oder Behinderung in die Lage kommen, seine behördlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Rechtliche Betreuer*innen helfen als gesetzliche Vertreter*innen, dass Betroffene ein möglichst selbstständiges Leben führen können und ihre Versorgung gewährleistet ist. Der Wunsch und Wille des betreuten Menschen stehen im Vordergrund. Die rechtliche Betreuung bewirkt keine Entmündigung oder Geschäftsunfähigkeit und steht nicht über der betreuten Person.

Der Umfang der rechtlichen Betreuung wird je nach Bedarf des Betroffenen festgelegt.
Die sogenannten Aufgabenkreise können folgende Lebensbereiche betreffen:

  • Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen)

  • Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung)

  • Wohnungsangelegenheiten

  • Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr)

  • Behördenangelegenheiten (Antragstellungen)

  • Post- und Fernmeldeverkehr


Der Antrag auf eine rechtliche Betreuung erfolgt (schriftlich oder mündlich) beim zuständigen Betreuungsgericht. Die Betreuung kann vom Betroffenen selbst beantragt oder durch eine andere Person beim Gericht angeregt werden.
 



Wer kann als ehrenamtlicher Betreuer / ehrenamtliche Betreuerin bestellt werden?

  • Familienangehörige

  • Freund*innen

  • Partner*innen

  • Bürger*innen, die sich aus Interesse an ihren Mitmenschen dieser sehr persönlichen und verantwortungsvollen Aufgabe widmen möchten


Durch ihr Engagement ist es hilfsbedürftigen Menschen möglich, in ihren Bedürfnissen gesehen zu werden und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.



Was ehrenamtliche Betreuer*innen für sich erfahren

  • Eigene bestehende Kenntnisse und Talente sinnvoll einsetzen

  • Wertschätzung und Anerkennung für das Engagement

  • eigene Entwicklungsmöglichkeiten durch regelmäßige Fortbildungsangebote

  • Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen über die wertvolle Tätigkeit

  • bestmögliche Unterstützung durch unseren Betreuungsverein, die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht

  • steuerfreie Aufwandspauschale (425 € pro Jahr und Betreuung)

  • kostenloser Versicherungsschutz durch das Land Berlin



Profil ehrenamtlicher Betreuer*innen

  • Freude an der Arbeit mit Menschen

  • Einfühlungsvermögen

  • Organisationsfähigkeiten und Zuverlässigkeit

  • keine Scheu vor Behörden und Verwaltungen

  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Einträge im Schuldnerverzeichnis)

  • keine Vorstrafen

  • Bereitschaft, sich über einen längeren Zeitraum auf das Ehrenamt einzulassen





Für dieses Ehrenamt werden keine fachlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Neben der rechtlichen Arbeit ist der persönliche Kontakt zu den Betreuten sehr wichtig. Wünsche der Betreuten werden gemeinsam besprochen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten umgesetzt.

Beratung und Hilfe, die ankommt.

Als anerkannter Betreuungsverein des Amtsgerichtsbezirkes Köpenick führen wir ehrenamtliche Betreuer*innen in ihre Arbeit ein, beraten und begleiten sie in ihrer Tätigkeit. Des Weiteren stehen wir mit laufenden Erfahrungsaustauschen und einem umfangreichen Angebot an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zur Seite.

Wenn Sie Interesse haben, eine Betreuung ehrenamtlich zu führen,
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie uns.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft.