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Unser Verein

Der "Betreuungsverein Treptow-Köpenick e.V." wurde 1992 gegründet und ist für den Amtsgerichtsbezirk Köpenick als Betreuungsverein anerkannt. Der Betreuungsverein ist unabhängig und gehört auch keinem Wohlfahrtsverband an. Die Dienstleistungen des Vereins können von Bürgern unabhängig von Konfession oder Weltanschauung in Anspruch genommen werden.

Wir sind ein nachhaltiger und innovativer sozialer Dienstleister im Rahmen des Betreuungsrechts mit einem Team von fünf hauptamtlichen Vereinsbetreuern (Diplom-Sozialarbeiter u. a.) und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern.
 

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Aktueller Informationsflyer
unseres Vereins
(Neue Ausgabe 2023)

 

 

 

 

 

 

 

NEUER FILM - Unser Verein stellt sich vor!

Unser Betreuungsverein stellt sich Ihnen in einem neuen 5-minütigen Imagefilm aus dem Sommer 2021 vor.

Klicken Sie auf das folgende Bild oder hier und Sie gelangen zum Filmbeitrag auf YouTube.  

Zum neuen Imagefilm des Betreuungsvereins Treptow-Köpenick e.V. - Sommer 2021 auf YouTube


Wir bieten folgende Dienstleistungen an:

  • ehrenamtliche bzw. professionelle Rechtsvertretung nach dem Betreuungsgesetz (§§ 1814 ff. BGB)

  • Beratung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern

  • Verfahrenspflegschaften

  • Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen (ausführliches schriftliches Material hierzu steht im Betreuungsverein zur Verfügung)

  • Büchertauschregal:
    Bücher können kostenlos gebracht und mitgenommen werden

  • Integrationsprojekt Behindertenfußball
     

Darüber hinaus gewährleisten wir eine sachkundige und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Gerichten, den Betreuungsstellen in den Bezirken, den einzelnen Sozialpsychiatrischen Diensten und mit weiteren Behörden sowie mit Pflege- und medizinischen Einrichtungen. Wir pflegen Kontakte mit Hausverwaltungen und anderen Institutionen zum Nutzen und Wohlergehen unserer Betreuten.

Der Betreuungsverein dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und ist zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt.