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Förderung durch:
Die Querschnittsarbeit des
Betreuungsvereins wird von der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit
und Soziales gefördert.
Das neue
Erklär-Video
|
Wer denkt schon daran, wenn es ihm gut geht, dass sich
alles von heute auf morgen ändern könnte?
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine
Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist
und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.
Und nicht jedem ist es vergönnt, in der späteren Lebensphase noch alles
selbstständig regeln oder veranlassen zu können.
Was wird, wenn ich auf die Fürsorge anderer
angewiesen bin? |
Bedenken Sie insbesondere, auch Ihre Familienangehörigen
können in diesen Fällen nicht für Sie entscheiden.
Ehegatten und Kinder können nur mit Vollmacht – also mit ihrer schriftlichen
Willenserklärung – für Sie handeln.
Hier gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung.
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an
Selbstbestimmung.
Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind,
für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren
persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich
Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Es ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten (z.B. Angehörige oder
Freunde) nach Möglichkeit bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit
einzubeziehen.
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
Oder noch konkreter gefragt:
Wer verwaltet mein Vermögen?
Wer organisiert nötige ambulante Hilfe?
Wer sucht für mich einen geeigneten Heimplatz?
Wer kündigt dann meine Wohnung und alles was dazu gehört?
Wie werde ich ärztlich versorgt?
Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie
beschäftigen sollten.
Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine
schriftliche Abfassung notwendig. Die Vollmacht muss nicht handschriftlich
verfasst werden. Sie können diese auch am PC verfassen oder sich geeigneter Vordrucke
bedienen.
Ort, Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift dürfen jedoch
keinesfalls fehlen.
Sie können selbstverständlich auch
notariellen Rat zur Hilfe einholen. Dies ist bei sehr hohem Vermögen ratsam.
Eine notarielle Beurkundung sollten Sie einholen, wenn Ihre Vollmacht auch
zum Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder Darlehensaufnahmen
berechtigen soll.
Quelle: © 2020 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Zum Download |
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Vorsorgevollmacht (Formular barrierearm) auf der Webseite des BMJV![]() |
Die Vollmacht tritt mit Erstellung im gegenseitigen Einvernehmen in Kraft.
Wenn Sie ihre Vollmacht widerrufen wollen, müssen Sie das ausgehändigte Formular zurückverlangen.
Der Tod des Vollmachtgebers oder Vollmachtgeberin führt in der Regel nicht
zum Erlöschen der Vollmacht.
Nach dem Gesetz endet ein Auftrag im Zweifel nicht mit dem Tod des
Auftraggebers. Da der Vollmacht ein Auftrag zu Grunde liegt ist die
bevollmächtigte Person auch nach dem Tod des Vollmachtgebers befugt, von
ihrer Vertretungsmacht Gebrauch zu machen. Ihre Erklärungen berechtigen und
verpflichten die Erben hinsichtlich des Nachlasses.
Die Erben können Rechenschaft der bevollmächtigten Person verlangen und die
Vollmacht widerrufen.
Eine Vollmacht ersetzt kein Testament. Der Bevollmächtigte wird nicht
automatisch der Erbe.
Die Vollmacht sollte zu Ihrer Sicherheit so erteilt werden, dass die bevollmächtigte Person bei Durchführung eines Rechtsgeschäftes das Original vorlegen kann.
Sie bewahren die Vollmacht an einem leicht zugänglichen Ort auf den der/die Bevollmächtigte kennt
Sie übergeben die Vollmacht dem Bevollmächtigten mit der Maßgabe, von dieser nur im besprochenen Fall Gebrauch zu machen
Sie können die Vollmacht für den Notfall in der
Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister
gegen eine Gebühr hinterlegen lassen (www.vorsorgeregister.de)
Bundesnotarkammer
- Zentrales Vorsorgeregister -
Postfach 08 01 51
10001 Berlin
Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung oder
auch auf Grund nachlassender geistiger Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt
haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (Betreuers) für Sie
notwendig werden. Hierfür ist das Betreuungsgericht zuständig. Wird diesem
z.B. durch die Mitteilung von Angehörigen, Ärzten oder auch Behörden ein
entsprechender Anlass bekannt, prüft es, ob ein Betreuer für Sie zu
bestellen ist und in welchen Aufgabenkreisen.
Hierzu müssen Sie in jedem Fall vom Gericht persönlich angehört werden.
Außerdem ist ein Sachverständigengutachten einzuholen. Bestellt das Gericht
für Sie einen Betreuer, wird dieser Ihr gesetzlicher Vertreter in den vom
Richter festgelegten Aufgabenkreisen.
(BGB §§ 1896 bis 1908)