Wir sind dabei:
Wir sind Kooperationspartner von:
Förderung durch:
Die Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins wird von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gefördert.
Als Betreuungsverein beraten wir neben allen Anliegen zur rechtlichen Betreuung auch Fragen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns.
Telefonnummer 030 / 53 63 73 – 0 |
Mit einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die sich im Fall fehlender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit rechtsverbindlich um die Belange des Betroffenen kümmern.
Eine Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung, wer bzw. wer nicht vom Betreuungsgericht als Betreuer / Betreuerin eingesetzt werden soll.
Eine Patientenverfügung sichert die Selbstbestimmung in Krankheitssituationen. In der Patientenverfügung werden gewünschte Behandlungen bzw. Nichtbehandlungen erklärt.
Wir stellen vor:
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Quelle: © 2024 Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Zum Download |
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Vorsorgevollmacht (Formular online und barrierearm) Hier dem Link zur Seite "Vorsorgevollmacht" des BMJ folgen ... Hinweis: Der Link zum Online-Formular befindet sich dort dann ganz unten. |